Kategorien
Allgemein

Aktuelle Pressemitteilung der Minister Althusmann und Hilbers vom 17.03.2020

In einer Pressekonferenz sagten die Landes-Minister Althusmann und Hilbers vor allem kleinen Unternehmen kurzfristig konkrete Hilfen zu. Hier eine kurze Zusammenfassung:

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Corona-Niedersachsen-mobilisiert-44-Milliarden,corona844.html

Übersicht Informationen für Unternehmen + Ansprechpartner und Unterstützungsmöglichkeiten:

https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/coronavirus_informationen_fur_unternehmen/informationen-zu-den-auswirkungen-des-coronavirus-185950.html

Uwe Schünemann (MdL): Kleine Unternehmen erhalten direkte Zuschüsse zur Überbrückung

[…] Dr. Bernd Althusmann hat einen umfangreichen Rettungsschirm des Landes gerade für kleine und mittlere Unternehmen angekündigt […] Demnach können Betriebe unter 10 Personen direkte Zuschüsse beantragen. Firmen mit weniger als 50 Beschäftigten sollen direkt von der NBank Kredite bis zu 50.000 € erhalten. Eine langwierige Vermögensprüfung werde dabei nicht gefordert. […]

[… ]Es kommt jetzt darauf an, gerade den kleinen und mittleren Unternehmen unbürokratisch und schnell zu helfen. Es darf und wird keine unnötigen bürokratischen Prozesse geben […]

https://meine-onlinezeitung.de/politik/23615-uwe-schuenemann-mdl-corona-krise-kleine-unternehmen-erhalten-direkte-zuschuesse-zur-ueberbrueckung

Wirtschaftsminister Althusmann sagt Unternehmern schnelle Hilfe zu

[…] Damit in Not geratenen Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz) geholfen werden könne, sollen zudem ein sechsmonatiges Landesprogramm in Form einer Zuschussförderung in Höhe von voraussichtlich 100 Millionen Euro im Rahmen des Nachtragshaushaltes aufgelegt werden. Zugutekommen solle dieser Liquiditätszuschuss neben Kleinstunternehmen auch Familienbetrieben, damit diese finanzielle Belastungen abdecken können, die andernfalls ihre Geschäftstätigkeit zerstören würden.

[…] Gefördert werden sollen demnach etwa Mieten und Pachten für gewerbliche Immobilien, die aufgrund der Corona-Pandemie nicht genutzt werden können“, schreibt das Ministerium, „ebenso Finanzierungskosten, zum Beispiel Zinsaufwendungen, für fremdfinanzierte Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Anlagen oder Einrichtungen.“

Die Förderhöhe solle voraussichtlich 20.000 Euro je Unternehmen betragen, die als einmaliger Zuschuss gewährt werden. […]

https://lokal26.de/ostfriesland/hannover-corona-krise-wirtschaftsminister-althusmann-sagt-unternehmern-schnelle-hilfe-zu_a_50,7,2770848147.html

KFW Sonderprogramm für kleine & mittlere UN

Quelle: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

Die KfW wird für kleine und mittlere sowie bzw. für große Unternehmen je ein Sonderprogramm vorbereiten und schnellstmöglich einführen. Dafür werden die Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen) deutlich verbessert und betragen bei Betriebsmitteln bis zu 80 %, bei Investitionen sogar bis zu 90 %. Diese sollen auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten (krisenadäquate Erhöhung der Risikotoleranz) geraten sind.

Überdies wird die KfW für diese Unternehmen konsortiale Strukturen anbieten.

Der Start dieser Sonderprogramme unterliegt dem Vorbehalt einer Genehmigung durch die Europäische Kommission.

Unternehmen, die Bürgschaften für Kredite in Anspruch nehmen möchten, werden gebeten, sich an die Bürgschaftsbanken der Länder zu wenden.

Hat Ihnen dieser Artikel weitergeholfen? Dann würden wir uns über eine positive Bewertung freuen.