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Corona Liquiditätszuschuss in Niedersachsen ist beschlossen

Niedersachsen hat Liquiditätszuschuss für Selbständige, Kleinst- und Kleinunternehmen final beschlossen und kann heute beantragt werden.

Laut dem offiziellen Merkblatt der N-Bank vom 24.03.20 sind die einmaligen Liquiditätszuschläge für Soloselbständige, Kleinst- und Kleinunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten beschlossen. Zielgruppen sind Unternehmen, freiberuflich Tätige und Soloselbständige (auch Künstler und Kulturschaffende).

Hierzu gibt es nun eine eindeutige Staffelregelung. Unternehmen bis zu

  • 5 Beschäftigte erhalten: 3.000 Euro
  • 10 Beschäftigte erhalten: 5.000 Euro
  • 30 Beschäftigte erhalten: 10.000 Euro
  • 49 Beschäftigte erhalten: 20.000 Euro

Dieser Zuschuss kann z. B. für Mietzahlungen oder Zinsverpflichtungen verwendet werden. Diese Hilfen stehen auch Start-ups zur Verfügung, wenn diese jünger als 5 Jahre sind. Das gilt auch wenn diese vor Ausbruch der Corona-Krise noch keine schwarzen Zahlen geschrieben haben. Voraussetzung ist im Kern ein tragfähiges Geschäftsmodell und eine positive Einschätzung der weiteren Unternehmensentwicklung.

Beantragt werden kann der Zuschuss und darüber hinaus ein Darlehen in Höhe von 50.000 Euro (voraussichtlich) ab heute, Mittwoch, 25.03.2020, 15 Uhr über das Kundenportal der NBank gestellt werden.

Wichtiger Hinweis:
Für Kleinstunternehmer*innen bis max 10 Beschäftigte, Angehörige der Freien Berufe und Soloselbständige legt der Bund ebenfalls ein Soforthilfe-Zuschussprogramm auf.

Folgende Eckpunkte wurden vom Bundeskabinett beschlossen:

  • Bis 9.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
  • Bis 15.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten Vollzeitäquivalente)

Verwendungszweck:
Zuschuss zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u.a. durchlaufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä. in Folge der Corona-Krise.

Das Programm hat die Bundesregierung am 23. März beschlossen. Noch in dieser Woche werden Bundestag und Bundesrat über dieses Programm entscheiden, sodass dieses Programm ebenfalls bald starten kann. Die Mittel sollen über die Länder bereitgestellt werden. Für Niedersachsen wird dies die NBank sein. Diese Zuschüsse können ergänzend zum Landeszuschuss beantragt werden, wenn ein entsprechender Bedarf begründet werden kann. Die Inanspruchnahme von Landes- und Bundesmitteln darf nicht zur Überförderung führen! Wann diese Mittel konkret beantragt werden können, ist zurzeit noch nicht bekannt. Weitere Infos dazu unter www.bmwi.de und www.bundesfinanzministerium.de.

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