Kategorien
Allgemein Überbrückungs-Kredite Corona-Krise

Sofort-Hilfe für Solo-Selbständige und kleine Unternehmen bis zu 15.000 Euro

Solo-Selbständige und kleine Unternehmen sollen Einmalzuschuss bis zu 15.000 Euro erhalten.

Auf Bundesebene ist beschlossen, Soloselbstständigen, Angehörigen der freien Berufe, Kleinstunternehmern und kleine Familienbetrieben mit nicht zurückzuzahlenden Einmalzuschüssen durch die Corona-Krise zu helfen. Diese dienen dazu, in erster Linie laufenden Kosten wie Miet- oder Pachtkosten, Nebenkosten, Leasings, etc. zu decken. Sofern der Vermieter die Miete reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.

Ausgeführt wird dieses Programm über die Länder, die zudem oft eigene Hilfsprogramme aufgelegt haben, die kombiniert werden können. Zum Beispiel die N-Bank in Niedersachsen. Mehr dazu hier. Der Bund stellt für diese Soforthilfe 50 Milliarden Euro bereit. Außerdem werden die Insolvenzregeln geändert. Wer aufgrund von Corona in den nächsten Monaten in Zahlungsschwierigkeiten gerät, muss vorerst keine Insolvenz anmelden.

Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten

  • Einmalzahlung von bis zu 9.000 € für 3 Monate (nicht zurückzuzahlen)
  • Gilt für Selbständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)

Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten

  • Einmalzahlung von bis zu 15.000 € für 3 Monate (nicht zurückzuzahlen)
  • Gilt für Selbständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)

Detaillierte Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-Milliardenhilfe-fuer-alle.html

Hat Ihnen dieser Artikel weitergeholfen? Dann würden wir uns über eine positive Bewertung freuen.