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Gleich registrieren für aktuelle Corona-Hilfsangebote über die N-Bank

Die N-Bank stellt kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen der Corona-Krise über zwei Förderprogramme Hilfe in Aussicht. Melden Sie sich ab 25.03.2020 dafür an!

Aktuelle Ergänzungen zu dem Artikel (23.03.2020):

  • Das Zuschuss-Programm wurde erweitert auf Unternehmen bis 49 MitarbeiterInnen
  • Der Liquiditäts-Zuschuss ist abhängig von der Anzahl der MitarbeiterInnen
  • Ein Antrag kann ab dem 25.03.2020 gestellt werden.

Über die N-Bank wird kleinen und mittleren Unternehmen über zwei Förderprogramme konkrete Hilfe angeboten. Bereits jetzt kann und sollte man sich dafür registrieren. Mit Sicherheit wird das Institut demnächst überlastet sein. Und dann gilt: Wer zuerst kommt, malt zu erst. Über diesen Link https://www.nbank.de/Blickpunkt/Covid-19-%E2%80%93-Beratung-f%C3%BCr-unsere-Kunden.jsp kommen Sie direkt auf die Informationsseite und können sich ein Registrierungs-PDF downloaden. Ein wichtiger Hinweis für Mac-User: Klicken Sie mit der rechten Maus-Taste auf den Link. Dann „Link speichern unter“. Dann den Acrobat Reader öffnen und das Dokument aus dem Acrobat (!!!) öffnen.

Zwei konkrete Programme stehen zur Wahl – gleich anmelden!

Die N-Bank plant die Einführung eines Kredit zur Liquiditätshilfe, der im ersten Schritt für kleine und mittlere Unternehmen einen Kreditbetrag bis 50.000 Euro in Aussicht stellt. Dabei sollen kleine und mittlere Unternehmen unterstützt werden, die vor der Corona-Krise „ein tragfähiges Geschäftsmodell hatten und Perspektiven aufwiesen, jedoch z.B. aufgrund von temporären Umsatzrückgängen im Rahmen der Corona-Krise einen erhöhten Liquiditätsbedarf haben.“

Zusätzlich bietet die N-Bank einen Zuschuss des Landes für Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten in Höhe von 20.000 Euro. Es wird ein Liquiditätszuschuss zur Verfügung gestellt, der z. B. für Mietzahlungen oder Zinsverpflichtungen verwendet werden kann. Dabei ist nicht die Rede davon, dass das Unternehmen vor der Corona-Krise ein „tragfähiges Geschäftsmodell“ hatte. Dabei handelt es sich nach unserer Interpretation um den Zuschuss, den Herr Minister Althusmann in seinem Interview erwähnte. Er sagte dazu:

[… ]Es kommt jetzt darauf an, gerade den kleinen und mittleren Unternehmen unbürokratisch und schnell zu helfen. Es darf und wird keine unnötigen bürokratischen Prozesse geben […]

Eine Antragstellung für beide Förderprogramme wird ab Mitte nächster Woche möglich sein.

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